Informationspflichten im Geschäftsverkehr: Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Dr. Ruhl und Herrn Rechtsanwalt Dr. Isele bei der IHK Frankfurt am Main am 27.10.2017

Unternehmer müssen Verbraucher mit einer regelrechten Flut von Informationen versorgen. Wer etwas vergisst oder falsch macht, begeht Wettbewerbsverstöße, die Abmahnungen und Gerichtsverfahren nach sich ziehen können. Daneben kommen aber auch Ansprüche der nicht aufgeklärten Vertragspartner in Betracht. Seit der EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken ist es wettbewerbswidrig, Verbrauchern wesentliche Informationen vorzuenthalten, die sie für ihre Kaufentscheidung benötigen. Daneben gibt es auch Regelungen für besondere Bereiche. So sind z.B. bei Verträgen mit Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden sowie im Online-Handel zusätzliche besondere Informationspflichten zu berücksichtigen. Dies sind etwa Angaben zum Unternehmen oder zum Widerrufsrecht. Schließlich bestehen weitere Informationspflichten nach der Preisangabenverordnung. Herr Rechtsanwalt Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Herr Rechtsanwalt Dr. Jan-Felix Isele informieren in ihrem Vortrag bei der IHK Frankfurt am Main am 27.10.2017 anhand konkreter Beispiele aus der Praxis, wie die gesetzlichen Informationspflichten rechtssicher erfüllt werden.

 



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