DANCKELMANN UND KERST in "The Legal 500 Deutschland" (2015) als "Führende Kanzlei im Wettbewerbsrecht und Markenrecht" empfohlen

DANCKELMANN UND KERST wird in der aktuellen Ausgabe von "The Legal 500 Deutschland" (2015) als "Führende Kanzlei im Wettbewerbsrecht und Markenrecht" empfohlen. Die Frankfurter Kanzlei berate auf hohem Niveau, wobei sie insbesondere für die wettbewerbsrechtliche Praxis anerkannt sei. Als besondere Branchenschwerpunkte werden unter anderem der Telekommunikations- und Versicherungsbereich genannt. Im Heilmittelwerberecht verfüge man ebenfalls über besondere Expertise. Herr Rechtsanwalt Nikolaus Rehart und Herr Rechtsanwalt Dr. Jan-Felix Isele fanden besondere Erwähnung als "empfohlene" Anwälte. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.legal500.de.



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