Gesundheitsrechtsexpertin Christiane Köber wechselt zu DANCKELMANN UND KERST Rechtsanwälte
Die Expertin im Wettbewerbsrecht und insbesondere im Gesundheitsrechtsbereich, Frau Rechtsanwältin Christiane Köber, wechselt im Oktober 2024 nach über dreißig Jahren Tätigkeit für die Bad Homburger Wettbewerbszentrale zu der Kanzlei DANCKELMANN UND KERST Rechtsanwälte in Frankfurt am Main. Dort verstärkt sie das mehrköpfige IP-Team um die bundesweit im Wettbewerbsrecht tätige Partnerriege bestehend aus den Rechtsanwälten Nikolaus Konstantin Rehart, Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Dr. Jan-Felix Isele, die allesamt seit über 25 Jahren gemeinsam im Wettbewerbsrecht tätig sind und neben ihrer bundesweiten Beratungs- und Prozessführungspraxis u.a. auch Co-Autoren der Kommentierung des im Werbealltag besonders wichtigen § 5 UWG (Irreführung) im Beck’schen Online‐Kommentar (BeckOK) sind.
Frau Rechtsanwältin Köber hat bei der Wettbewerbszentrale den Gesundheitsbereich (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheken, Krankenkassen und Krankenversicherung) aufgebaut und jahrzehntelang geleitet. Ihr Expertenwissen hat sie in zahlreiche Vorträge und Seminare sowie in Veröffentlichungen eingebracht, wie z.B. in die Kommentierung im Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, UWG, zum Arzneimittel- und Heilmittelwerberecht und - ganz aktuell - in die Kommentierung im Heidelberger Kommentar „Arztrecht Krankenhausrecht Medizinrecht“, zum Stichwort „Wettbewerbsrecht“. Daneben ist sie Autorin des Fachbuchs „Wettbewerbsrecht in der Apotheke“ und zahlreicher wissenschaftlicher Aufsätze.
„Wir freuen uns, mit Frau Köber, einer bundesweit anerkannten Gesundheitsrechtsexpertin, das im Bereich IP bestehende Dezernat „Gesundheitsrecht“ verstärken zu können“, sagt Dr. Hans-Jürgen Ruhl, Leiter dieses Dezernats, in dem DANCKELMANN UND KERST neben Kammern und Verbänden auch Marktteilnehmer auf dem Gesundheitsmarkt bundesweit berät und vertritt. So hat DANCKELMANN UND KERST in diesem Segment in den letzten Jahren etliche Grundsatzentscheidungen erstritten und Verfahren mit bundesweitem Echo geführt. „Frau Köber ergänzt und verstärkt das Dezernat „Gesundheitsrecht“ perfekt“, so Dr. Hans-Jürgen Ruhl.
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