Vortrag von Herrn Dr. Isele bei der IHK Kassel-Marburg

Bereits im Jahr 2021 wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nachhaltig reformiert und soll nun erneut reformiert werden. Wer daher etwa mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher wirbt, hat fortan dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung in die Telefonwerbung zum Zeitpunkt der Erteilung in angemessener Form zu dokumentieren und aufzubewahren. Außerdem gibt es viele Neuerungen bei der online Werbung mit Rankings und Kundenbewertungen.

Zudem wurde das Gewährleistungsrecht für Kaufverträge zwischen Unternehmern Verbrauchern über Waren neu geregelt. Für Waren mit digitalen Elementen wurde dabei eine Verpflichtung zur Aktualisierung eingeführt. Wird eine dauerhafte Bereitstellung digitaler Elemente vereinbart, muss der Verkäufer zudem dafür Sorge tragen, dass die in der Ware enthaltenen digitalen Elemente während des gesamten Bereitstellungszeitraums mangelfrei sind und bleiben. Dessen ungeachtet gilt die gesetzliche Vermutung, dass ein Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vorlag, nicht nur – wie bisher – sechs Monate, sondern ein ganzes Jahr.

Wer diese und die zahlreichen weiteren Neuerungen nicht beachtet, begeht Wettbewerbsverstöße nach dem UWG. Dies kann zu Abmahnungen und kostenträchtigen Gerichtsverfahren führen. Umso wichtiger ist es, den eigenen Online-Shop entsprechend anzupassen.

Was dabei rechtlich zu beachten ist, thematisiert das kostenfreie Online-Seminar " Das neue UWG 2021/2022 – Anpassungen im eigenen Online-Shop nicht vergessen!". Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Kassel-Marburg lädt dazu für Donnerstag, 28. April, zwischen 10.00 und 11.30 Uhr ein.     

Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Dr. Jan-Felix Isele erklärt dann die wichtigsten Neuerungen und welche Änderungen sie mit sich bringen. 



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