Rechtsanwälte Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Patrick Bär kommentieren die §§ 17, 18 des neuen TTDSG

Die 4. Auflage 2023 des Kommentars zum TKG und TTDSG von Säcker/Körber (Hrsg). ist erschienen. Er beinhaltet die aktuelle Kommentierung des TKG mit allen Änderungen durch die Richtlinie (EU) 2018/1972 (TK-Kodex) unter Berücksichtigung aller aktuellen rechtlichen, technischen und ökonomischen Entwicklungen. Er enthält zudem eine vollständige Kommentierung des neuen TTDSG und auch der Netzneutralitäts-Verordnung (EU) 2015/2120. So stellt er den neuen Rechtsrahmen unter Einbeziehung aller materiell- und verfahrensrechtlichen Aspekte umfassend dar. Es handelt sich um eine Kommentierung auf hohem Niveau in wissenschaftlicher Unabhängigkeit, denn die Autorinnen und Autoren aus Behörden, Gerichten, Unternehmen und Anwaltssozietäten sind durchweg Experten auf dem Gebiet des Telekommunikations- bzw. Datenschutzrechts. So auch die Rechtsanwälte Dr. Hans-Jürgen Ruhl und Patrick Bär von DANCKELMANN UND KERST, welche die neue Kommentierung der §§ 17, 18 TTDSG übernommen haben.

Ziel des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) ist die Konsolidierung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen für den Telekommunikationsbereich. Die von den Rechtsanwälten Dr. Ruhl und Bär kommentierten §§ 17, 18 bilden dabei das einheitliche System zur Datenerhebung (§ 17) und zur Datenbereitstellung (§ 18) von Teilnehmerdaten in sog. Endnutzerverzeichnissen (z. B. Telefonbüchern, Online-Datenbanken etc.) und bündeln die bisherigen Regelungen der §§ 45m, 47 und 104 TKG a. F. § 17 ist die zentrale Norm für die Ausgestaltung der Dispositionsfreiheit eines Anschlussinhabers über Daten, mit denen dieser z. B. in einem Telefonbuch auffindbar sein möchte, und regelt die Pflichten der Verantwortlichen bei der Datenverarbeitung. § 18 regelt den Austausch der nach § 17 erhobenen Daten zwischen demjenigen, der die Daten vom Anschlussinhaber erhält, und denjenigen Unternehmen, die die Daten zur Erstellung eines Endnutzerverzeichnisses, zum Betrieb von Auskunftsdiensten oder zur Vermittlung von Gesprächswünschen nutzen wollen.



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