Neuregelungen im UWG

Rechtsanwalt Dr. Ruhl und Rechtsanwalt Dr. Isele gestalten am 12.10.2022 bei der IHK Frankfurt am Main ein Online-Seminar, das den Titel trägt: "Neuregelungen im UWG". In diesem Rahmen werden die beiden DANCKELMANN-Partner über Folgendes berichten (Ankündigungstext der IHK Frankfurt am Main):

Bereits im Jahr 2021 wurde das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nachhaltig geändert und ist nun erneut reformiert worden.

Wer daher etwa mit einem Telefonanruf gegenüber einem Verbraucher wirbt, hat fortan dessen vorherige ausdrückliche Einwilligung in die Telefonwerbung zum Zeitpunkt der Erteilung in angemessener Form zu dokumentieren und aufzubewahren. Zudem gibt es auch eine neue Regelung zur sogenannten „Dual Quality“. Hierunter versteht man die einheitliche Werbung für Waren, die sich aufgrund ihrer Herkunft aus verschiedenen EU-Mitgliedstaaten doch voneinander unterscheiden. Außerdem gibt es viele Neuerungen bei der online Werbung mit Rankings und Kundenbewertungen. Schließlich sind die werbenden Unternehmen nunmehr erstmals Schadensersatzansprüchen von Verbrauchern ausgesetzt, die von unlauterer Werbung angelockt wurden.

Hinzukommt auch eine neue Regelung in der Preisangabenverordnung, die vorsieht, dass bei Preisreduktionen der niedrigste Preis angegeben werden muss, zu dem die nun rabattierte Ware in den letzten 30 Tagen angeboten wurde. Dies wirft eine Vielzahl von Fragen auf. So etwa dann, wenn Komplettangebote aus unterschiedlichen Waren angeboten werden.



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