„Unlauterkeit und Unwirksamkeit vorformulierter Kontaktaufnahmeverbote“, Anmerkung zu dem Urteil des OLG Oldenburg vom 29.5.2017 – 6 U 208/16, GRUR-Prax 2017, 540.

Kürzlich hat das OLG Oldenburg entschieden, dass vorformulierte Erklärungen, die ein Makler dem geworbenen Kunden mit einem vorbereiteten Kündigungsschreiben zur Unterschrift vorlegt und über die dem bisherigen Vertragspartner die Kontaktaufnahme zu diesem Kunden untersagt werden soll, wettbewerbsrechtlich unlauter und darüber hinaus auch unwirksam sind, sodass eine Unterlassungsklage nicht auf sie gestützt werden kann. Herr Rechtsanwalt Rehart erläutert diese Entscheidung in GRUR-Prax 2017, 540.



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