BeckOK UWG: Rehart, Ruhl und Isele kommentieren § 5 UWG

In diesen Tagen ist bei dem Verlag C. H. Beck, München, ein ganz neuer Kommentar zum Wettbewerbsrecht erschienen (BeckOK UWG – herausgegeben von Professor Dr. Jörg Fritzsche, Dr. Reiner Münker und Professor Dr. Christoph Stollwerck, LL.M.). Es handelt sich um einen Online-Kommentar, der regelmäßig und in kurzen Abständen aktualisiert wird und daher dem Bedürfnis der Rechtspraxis nach Aktualität auf diesem Rechtsgebiet in besonderem Maße gerecht wird.

Die Partner Rehart, Dr. Ruhl und Dr. Isele der Sozietät DANCKELMANN UND KERST haben dabei gemeinsam die Kommentierung der in der Praxis am häufigsten zur Anwendung kommenden Vorschrift – nämlich derjenigen der unlauteren Irreführung gemäß § 5 UWG – übernommen und hierzu in über 850 Randnummern und unter Verarbeitung einer Vielzahl von maßgeblichen Gerichtsentscheidungen eine ganz neue, umfangreiche Kommentierung verfasst, die gerade für die auf diesem Gebiet tätigen Praktiker eine große Hilfestellung bieten kann.

Die Veröffentlichung der ersten Edition durch den Verlag C. H. Beck hat weitaus mehr Zeit in Anspruch genommen, als ursprünglich geplant war. Daher ist auch schon ein „Update“ erarbeitet und dem C. H. Beck Verlag zugeleitet worden. Sobald der Verlag dieses eingepflegt hat, wird die Kommentierung des § 5 UWG den Stand Ende Juni 2018 aufweisen und alle wesentlichen Entscheidungen berücksichtigen, die bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlicht worden sind.

Nicht zuletzt die tiefgreifende UWG-Erfahrung der Partner Rehart, Dr. Ruhl und Dr. Isele, die bekanntlich seit vielen Jahren bundesweit bei allen für UWG-Verfahren relevanten Gerichten der ersten und zweiten Instanz „ein- und ausgehen“ und regelmäßig auch Verfahren vor dem Bundesgerichtshof mitbetreuen, gewährleistet eine besondere Praxisnähe und gleichzeitig eine hohe Aktualität der Kommentierung.

Mit dieser Publikation unterstreicht die Sozietät DANCKELMANN UND KERST in besonderem Maße ihre hohe Kompetenz in dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und insbesondere auf dem Gebiet des Wettbewerbsrechts.



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